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Hitzebeständiges Gusseisen aus Ventilmaterial

Hitzebeständiges Gusseisen ausVentilMaterial

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Diese Skala definiert die technischen Anforderungen, Prüfmethoden, Wartungsregeln, Kennzeichnung und Qualitätszertifizierung, Rostschutz, Verpackung und Lagerung von hitzebeständigem Gusseisen. Geometrie und Größe des Gussteils sollten den Anforderungen der Zeichnung entsprechen. Die Maßtoleranz und die Bearbeitungszugabe müssen GB/T6414 entsprechen und die Gewichtsabweichung muss GB/T 11351 entsprechen. Die metallografische Struktur von hitzebeständigem Gusseisen muss gemäß GB/T 9441 und GB/T definiert sein 7216 und detaillierte Anforderungen müssen von beiden Parteien vereinbart werden. Die Matrixstruktur von hitzebeständigem Siliziumgusseisen besteht hauptsächlich aus Ferrit.

1 Bereich

Diese Skala definiert die technischen Anforderungen, Prüfmethoden, Wartungsregeln, Kennzeichnung und Qualitätszertifizierung, Rostschutz, Verpackung und Lagerung von hitzebeständigem Gusseisen.

Diese Skala eignet sich zum Sandschmieden oder für hitzebeständige Gusseisengussteile mit einer Wärmeleitfähigkeit ähnlich der von Sandformen und für den Einsatz unter 1100 °C.

2 Normative Referenzdateien

Die Begriffe in den folgenden Dokumenten werden durch Bezugnahme auf diesen Maßstab zu Begriffen dieser Skala. Bei datierten Zitaten sind alle späteren Änderungen (mit Ausnahme von Erratum) oder Überarbeitungen nicht auf diesen Maßstab anwendbar. Den Vertragsparteien von Vereinbarungen dieser Größenordnung wird jedoch empfohlen, die Verfügbarkeit von ***-Versionen dieser Dokumente zu prüfen. Bei undatierten Referenzen gilt für diese Skala die ***-Version.
3 Technische Anforderungen

3. Sorte und chemische Zusammensetzung von hitzebeständigem Gusseisen

Die Bezeichnungsmethode für hitzebeständiges Gusseisen entspricht der Abgrenzung von GB/T5612, die in 11 Qualitäten unterteilt ist.

Die Qualität und chemische Zusammensetzung von hitzebeständigem Gusseisen sind in Tabelle 1 aufgeführt.

Tabelle 1. Sorte und chemische Zusammensetzung von hitzebeständigem Gusseisen

3.2 Geometrische Abmessungen, Bearbeitungszugabe und Gewichtstoleranz

Geometrie und Größe des Gussteils sollten den Anforderungen der Zeichnung entsprechen. Die Maßtoleranz und die Bearbeitungszugabe müssen GB/T6414 entsprechen und die Gewichtsabweichung muss GB/T 11351 entsprechen.

3.3 Oberflächenqualität

3.3.1 Die Oberflächenrauheit des Gussstücks muss der Beschreibung von GB/T6061.1 entsprechen, und die Skala muss von beiden Parteien vereinbart werden.

3.3.2 Die Gussteile sind zu reinigen, die überflüssigen Teile sind zu beschneiden und die Rückstände des Gießrohrs, des Kernknochens, des Tonsands und des inneren Hohlraums sind zu entfernen. Die Gussteile müssen den Anforderungen der Zeichnung des Käufers, den technischen Anforderungen oder der Auftragsvereinbarung zwischen den beiden Parteien entsprechen.

3.3.3 Form, Anzahl, Größe und Lage der vereinbarten Mängel am Gussteil, Reparaturfähigkeit und Reparaturmethode werden von beiden Parteien vereinbart.

3.4 Mechanische Funktion

Die mechanischen Eigenschaften von Gussstücken bei Raumtemperatur müssen der Beschreibung in Tabelle 2 entsprechen, und die kurzfristigen Zugeigenschaften bei hohen Temperaturen sind in Anhang A aufgeführt

3.5 Wärmebehandlung

Im Allgemeinen sollte eine Wärmebehandlung durchgeführt werden, um Restspannungen bei hitzebeständigem Sphäroguss der Silizium- und Aluminiumserie zu entfernen. Wenn jedoch der Perlitgehalt des hitzebeständigen Sphärogusses der Silizium-Schlüsselreihe weniger als 15 % beträgt, kann keine Wärmebehandlung durchgeführt werden. Bei anderen Marken muss die Wärmebehandlung zur Beseitigung von Restspannungen, sofern vom Nachfrager gefordert, gemäß den Vorgaben der Bestellung durchgeführt werden.

Die Voraussetzungen für den Einsatz von hitzebeständigem Gusseisen sind im Anhang B dargestellt

3.6 Metallografische Struktur

Die metallografische Struktur von hitzebeständigem Gusseisen muss gemäß GB/T 9441 und GB/T 7216 definiert werden, und detaillierte Anforderungen müssen von beiden Parteien vereinbart werden. Die Matrixstruktur von hitzebeständigem Siliziumgusseisen besteht hauptsächlich aus Ferrit.

3.7 Antioxidation, Antiwachstumsfunktion und Wärmeausdehnungskoeffizient

Bei der Betriebstemperatur beträgt die gleichmäßige Oxidationsgewichtszunahmerate von hitzebeständigem Gusseisen nicht mehr als 0,5 g/m2·h und die Wachstumsrate beträgt nicht mehr als 0,2 %. Die Antioxidations- und Antiwachstumsfunktion von hitzebeständigem Gusseisen sowie der Wärmeausdehnungskoeffizient werden nicht als Grundlage für die Akzeptanz herangezogen.

3.8 Besondere Anforderungen

Wenn der Nachfrager Anforderungen an Magnetpulverprüfung, Ultraschallprüfung, Röntgenprüfung usw. hat, müssen der Nachfrager und der Nachfrager gemäß GB/T 9494, GB/T 7233 bzw. GB/T 5677 verhandeln und ausführen.

4 Testmethode

4.1 Analyse der chemischen Zusammensetzung

4.1.1 Die Analyse der chemischen Zusammensetzung kann durch konventionelle chemische Analyse oder photoelektrische Direktablesungsspektroskopieanalyse durchgeführt werden.

4.1.2 Probenahmemethoden für die konventionelle chemische Analyse müssen in GB/T 20066 festgelegt werden.

4.1.3 Die Spektralanalysemethode muss gemäß GB/T 5678 und GB/T 14203 durchgeführt werden. Die Spektralanalysemethode muss gemäß der Spezifikation von GB/T 20125 durchgeführt werden.

4.1.4 Die Schiedsgerichtsanalyse von Kohlenstoff, Silizium, Mangan, Schwefel und Phosphor in der chemischen Zusammensetzung entspricht GB/T 20123 oder GB/T223.69, GB/T223.60 bzw. GB/T. Ausführung der Abgrenzungen von 223.58 oder GB/T223. 64,GB/T223.3 oder GB/T223.59 oder GB/T223.61,GB/T223.68; Chrom, Aluminium, Aluminium-Schiedsgerichtsanalyse gemäß GB/T223.11 bzw. GB/T223.12, GB/T223.26, GB/T223.28 grenzen die Ausführung ein.

4.2 Mechanischer Funktionstest

4.2.1 Mechanische Funktionstests von HTRCr, HTRCr2, HTRSi5 und anderen Qualitäten bei Raumtemperatur, einschließlich der Vorbereitung von Proben, müssen gemäß der Spezifikation von GB/T228 durchgeführt werden.

4.2.2 Mechanische Tests von hitzebeständigem Sphäroguss und HTRCr16 bei Raumtemperatur müssen gemäß GB/T228 durchgeführt werden.

4.2.3 Die Härte von hitzebeständigem Gusseisen muss gemäß GB/T231.1 bestimmt werden.

4.2.4 Die kurzzeitige Hochtemperaturzugfestigkeit von hitzebeständigem Gusseisen muss gemäß GB/T4338 bestimmt werden.

4. 3 Testblock, Probe

4.3.1 Die Form und Größe des Y-förmigen Einzelguss-Testblocks, der im Zugversuch von QTRSi4, QTRSi5, QTR5i4Mo, QTRSi4Mo1, QTRA14Si4, QTRA15Si5 verwendet wird, sind in FIG. 1 und Tabelle 3 dargestellt (die schräge Linie in FIG. 1 ist). der Ort der Schnittprobe). Im Allgemeinen wird Typ B gewählt. Es können auch die Testblöcke im Anhang C verwendet werden. Form und Größe eines einfach zu schneidenden Einzelguss-Testblocks für QTRA122 und HTRCr16

4.3.2 Die Formen und Größen der Zugproben, die von hitzebeständigen Sphärogusssorten und HTRCr16-Marken verwendet werden, sind in Abb. 3 und Tabelle 4 dargestellt.

4.3.3 Testblöcke müssen mit demselben flüssigen Eisen wie das Gussstück gefüllt und am Ende des Prozesses gegossen werden, und der Abkühlmodus muss so weit wie möglich mit dem Gussstück übereinstimmen.

4.3.4 Die Verpackungstemperatur von Prüfblöcken darf 500 °C nicht überschreiten

4.3.5 Es wird vereinbart, dass die Probe am Gussblock oder direkt am Gussstück entnommen wird und der Abnahmewert von beiden Parteien vereinbart wird.

4.4 Prüfung der Oxidationsbeständigkeit und Wachstumsbeständigkeit Die Prüfung der Oxidationsbeständigkeit und Wachstumsbeständigkeit von hitzebeständigem Gusseisen muss gemäß Anhang D und Anhang E durchgeführt werden.

4.5 Prüfung des Wärmeausdehnungskoeffizienten Die Prüfmethode für den Wärmeausdehnungskoeffizienten ist in Anhang F aufgeführt.

4.6 Wärmebehandlung

Wenn an den Gussteilen eine andere Wärmebehandlung durchgeführt wird, müssen die Prüfblöcke nicht nur die inneren Spannungen der Gussteile beseitigen, sondern auch einer Wärmebehandlung im selben Ofen oder Prozess unterzogen werden.

Einheit: Millimeter

5 Annahmeregeln

5.1 Zusammensetzung der Probenahmecharge

5.1.1 Die mit der Einheitsform hergestellten Gussteile bilden eine Mustercharge.

5.1.2 Das Schüttgewicht jeder Probepartie beträgt nach der Reinigung 2000 kg Gussteile. Die Probenahmecharge kann nach Vereinbarung beider Parteien geändert werden.

5.1.3 Wenn das Gewicht eines Gussstücks mehr als 2000 kg beträgt, ist eine gesonderte Probenahmepartie zu bilden.

5.1.4 Im Falle einer Ladungsänderung, einer Änderung der Prozessvoraussetzungen oder einer Änderung der erforderlichen chemischen Zusammensetzung innerhalb eines bestimmten Zeitraums schmolzen alle mit geschmolzenem Eisen gegossenen Gussstücke während dieses Zeitraums kontinuierlich, unabhängig von der Kürze der Zeit gilt als eine Probepartie.

5.1.5 Wenn große Mengen geschmolzenen Eisens einer einheitlichen Güte kontinuierlich geschmolzen werden, darf die relative Masse jeder Probepartie das Gewicht der innerhalb von 2 Stunden gegossenen Gussstücke nicht überschreiten.

5. 1.6 Diese Charge geschmolzener Eisengussteile kann als Probecharge verwendet werden, wenn das Gewicht der Eisenschmelze weniger als 2000 kg beträgt.

5.1.7 Nach Absprache mit beiden Parteien können auch mehrere Gussteile in einer Gruppe abgenommen werden.

In diesem Fall sollten andere Qualitätskontrollmethoden im Produktionsprozess vorhanden sein, wie z. B. eine schnelle Analyse der chemischen Zusammensetzung, metallografische Wartung, zerstörungsfreie Prüfung, Bruchwartung usw., und es sollte tatsächlich nachgewiesen werden, dass die Nodulationsbehandlung nicht chaotisch ist, im Einklang mit dem Prozessanforderungen.

Hinweis: Bei Gussstücken, die wärmebehandelt wurden, muss die Probecharge einheitlich beprobt werden, es sei denn, die Gussstücke in der Charge unterscheiden sich erheblich in der Struktur. In diesem Fall handelt es sich bei diesen deutlich unterschiedlichen Gussteilen um eine Mustercharge.

5.2 Probenahme der chemischen Zusammensetzung Jede Probenahmecharge muss einer Analyse der chemischen Zusammensetzung unterzogen werden, und die Analyseergebnisse müssen den Anforderungen in Tabelle 1 entsprechen. Wenn die chemische Zusammensetzung unterschiedlich ist, muss die doppelte Anzahl von Proben einmal erneut analysiert werden, verglichen mit der Probe nur dann qualifiziert, wenn es voll qualifiziert ist.

5.3 Probenahme der Gussstückgröße

Die Größe, Geometrie und Oberflächenrauheit der ersten Gussteile und wichtigen Gussteile sollten an jedem Stück überprüft werden. Die Methode der Stichprobenkontrolle muss von beiden Parteien vereinbart werden.

5.4 Stichprobenprüfung der Erscheinungsqualität

Die optische Qualität von Gussteilen sollte Stück für Stück visuell überprüft werden.

5.5 Probenahme und Prüfung der mechanischen Eigenschaften, Metallographie, Wachstumsbeständigkeit Die mechanischen Eigenschaften von hitzebeständigem Sphäroguss bei Raumtemperatur sollten chargenweise überprüft werden. Die mechanischen Eigenschaften anderer hitzebeständiger Gusseisen bei Raumtemperatur sowie die metallurgische Struktur, Oxidationsbeständigkeit und Wachstumsbeständigkeit aller Marken sind gemäß den Bestellvorgaben zu prüfen. Die mechanischen Eigenschaften bei Raumtemperatur werden basierend auf der Zugfestigkeit akzeptiert. Wenn vor der Bestellung eine Härteprüfung erforderlich ist, sollte diese den Anforderungen von Tabelle 2 entsprechen. Um sicherzustellen, dass die Ofen- oder Verpackungsnummer des Gussstücks mit der des Prüfstabs übereinstimmt, sollte die Ofen- oder Verpackungsnummer deutlich gekennzeichnet sein die unwichtige Oberfläche zwischen Probe und Gussstück.

5.6 Auswertung mechanischer Funktionstestergebnisse

Wenn bei der Prüfung der Zugfestigkeit das Prüfergebnis der Zugprobe nicht den Anforderungen entspricht und dies nicht auf die in 5.7 aufgeführten Gründe zurückzuführen ist, können zwei weitere Proben aus der einheitlichen Charge zur erneuten Prüfung entnommen werden.

Wenn die Ergebnisse der erneuten Prüfung den Anforderungen entsprechen, ist das Material dieser Gussstückcharge weiterhin qualifiziert. Wenn das Ergebnis der erneuten Prüfung immer noch nicht den Anforderungen entspricht, wird die Gussstückcharge als Materialabteilung vorläufig beurteilt. Zu diesem Zeitpunkt kann eines der Gussteile aus der Charge entnommen und die Karosserieprobe an der von beiden Parteien vereinbarten Position zur mechanischen Prüfung geschnitten werden. Wenn die Testergebnisse den Anforderungen entsprechen, kann das Gussmaterial dennoch als qualifiziert beurteilt werden; Wenn das Prüfergebnis der Körperprobe immer noch nicht den Anforderungen entspricht, stellt der ** endgültig fest, dass es sich bei dem Gussmaterial dieser Charge um Spaltgitter handelt.

5.7 Gültigkeit des Tests

Wenn die Prüfergebnisse nicht aufgrund der Qualität des Gussstücks selbst, sondern aus einem der folgenden Gründe nicht den Anforderungen entsprechen, ist die Prüfung ungültig.

a) Unsachgemäße Beladung der Prüfmaschine mit der Probe oder unsachgemäßer Betrieb der Prüfmaschine.

b) Es gibt Schmiedefehler auf der Oberfläche der Probe oder unsachgemäßes Schneiden der Probe (z. B. Probengröße, Übergangskehlung, Rauheit entspricht nicht den Anforderungen usw.).

c) Zugprobe bricht außerhalb des Standardabstands.

d) Beim Bruch der Zugprobe treten erhebliche Schmiedefehler auf.

In solchen Fällen muss eine neue Probe aus dem einheitlichen Testblock hergestellt oder die Probe aus der einheitlichen Charge des gegossenen Testblocks für eine erneute Prüfung erneut aufbereitet werden, und das Ergebnis der erneuten Prüfung ersetzt das Ergebnis der ungültigen Prüfung.

5.8 Wärmebehandlung von Probeblöcken und Gussteilen

Wenn die Gussteile im gegossenen Zustand geliefert werden und die mechanische Funktion der Gussteile nicht diesem Maßstab entspricht, kann der Lieferant, sofern keine besonderen Anforderungen bestehen, die Gussteile zusammen mit den Prüfblöcken wärmebehandeln und anschließend erneut behandeln -Testen Sie sie. Wenn die Gussteile wärmebehandelt wurden und die mechanische Funktion geteilt ist, kann der Lieferant die Gussteile und die Testblöcke der Gussteile gemeinsam erneut erhitzen. Und erneut zur Annahme einreichen. Wenn die aus dem wärmebehandelten Testblock verarbeitete Probe qualifiziert ist, gilt die Charge als wiederholt wärmebehandelt

Die Teilfunktion entspricht dieser Skala.

Die wiederholte Wärmebehandlung zur erneuten Inspektion darf nicht mehr als zweimal erfolgen.

Wenn keine klaren Anforderungen an die Position, Größe (Größe, Höhe, konvex und konkav) und die Art der Markierung bestehen, müssen sich der Lieferant und der Lieferant einigen. Die Markierung darf jedoch die Gussqualität nicht beeinträchtigen. Nachdem die Gussteile die Inspektion und Wartung bestanden haben, müssen die Rostschutz-, Verpackungs- und Lagerungsmethoden von beiden Parteien vereinbart werden. Zwischen den im Ofen platzierten Proben besteht genügend Abstand, um einen guten Kontakt zwischen der Luft im Ofen und der Probenoberfläche zu gewährleisten. An beiden Enden der Probe können zwei Messschrauben angebracht werden, deren Abmessungen in Abbildung D.2 dargestellt sind. (Wenn keine Messschrauben benötigt werden, kann die Endfläche der Probe mit Chrom oder Nickel beschichtet werden …

Marken- und Qualitätszertifikat

6.1 Die Gussteile sind vom Lieferanten zu kennzeichnen.

6.2 Sofern keine eindeutigen Anforderungen an die Position, Größe (Größe, Höhe, konvex und konkav) und die Art der Markierung bestehen, stimmen beide Parteien überein. Die Markierung darf jedoch die Gussqualität nicht beeinträchtigen.

6.3 Das Qualitätszertifikat des Prüfsiegels des Lieferanten ist vor der Lieferung am Gussstück anzubringen und der Inhalt des Zertifikats muss folgende Inhalte umfassen:

a) Name oder Logo des Lieferanten;

b) Teilenummer oder Bestellvertragsnummer;

C) Materialmarke;

d) Wartungsergebnisse;

e) Skalennummer.

Rostschutz, Verpackung und Lagerung

7.1 Die Rostschutz-, Verpackungs- und Lagerungsmethoden der Gussteile müssen von beiden Parteien vereinbart werden, nachdem die Gussteile überprüft und qualifiziert wurden.

7.2 Bei Gussstücken, die über weite Strecken transportiert werden, vereinbaren beide Parteien die Verpackung und Transportmittel gemäß den Transportvorschriften.

Umweltschutz, Sicherheit sowie gesetzliche und behördliche Anforderungen

Beide Parteien werden bei Produktion, Annahme, Lagerung und Transport die Umweltschutz-, Sicherheits- und Gesetze und Vorschriften der jeweiligen Länder einhalten.

Prüfverfahren für die Wachstumsbeständigkeit von hitzebeständigem Gusseisen

Mit dieser Methode kann die Wachstumsbeständigkeit verschiedener hitzebeständiger Gusseisen in einem Hochtemperatur-Luftmedium getestet werden.

D.1 Grundanforderungen für die Prüfung von Geräten und Räumlichkeiten gegen Bewuchs

D.1.1 Der Wachstumswiderstandsprüfofen muss die folgenden Anforderungen erfüllen:

a) Es gibt ein automatisches Temperaturanpassungsgerät, dessen Genauigkeit 5℃ beträgt;

b) Der Temperaturunterschied zwischen jedem Punkt in der Probenverteilungszone im Ofen darf 5℃ nicht überschreiten;

c) Sorgen Sie für eine ausreichende Oxidationsatmosphäre im Ofen.

D.1.2 Zwischen den im Ofen platzierten Proben besteht ausreichend Abstand, um einen guten Kontakt zwischen der Luft im Ofen und der Oberfläche der Proben zu gewährleisten.

D.1.3 Nachdem die Probe in den Ofen geladen wurde, gilt der Zeitpunkt, zu dem die Temperatur im Ofen die angegebene Temperatur erreicht, als Beginn des Tests und der Zeitpunkt, zu dem der festgelegte Testzeitraum abgelaufen ist und der Ofen nicht mehr funktioniert ( oder Entnahme der Probe) gilt als Ende der Prüfung.

D.2 Außerhalb der Probe


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 08.02.2023

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